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Wissenswertes zu Ihrem Besuch

Service für Menschen mit Behinderung

Hier finden Sie Informationen zur Vorbereitung Ihres Schlossbesuchs, wenn Sie geh-, seh- oder hörbehindert sind.


externer Link zu YouTube

Kurzfilm über die Schlossanlage Schleißheim

Durch spektakuläre Luftaufnahmen und eindrucksvolle Innenansichten gewähren wir Ihnen exklusive Einblicke hinter die Mauern der Schlossanlage Schleißheim und eine tolle Sicht auf sonst versteckte Details. Auch der prachtvolle Hofgarten kommt hier auf besondere Weise zur Geltung:

zum Film "Schlossanlage Schleißheim" bei YouTube


 

Übersichtsplan Schleißheim

Übersichtsplan der Schlossanlage Schleißheim mit Legende | Anlagenvorschriften Hofgarten Schleißheim

 

Foto- und Filmaufnahmen

Aufnahmen zu privaten Zwecken in geringem Umfang sind kostenfrei erlaubt (ohne Blitz, Stativ u. Ä.). Für alle weiterführenden Foto- und Filmaufnahmen sowie den Betrieb von Drohnen / Multicoptern benötigen Sie grundsätzlich eine schriftliche – ggf. kostenpflichtige – Fotogenehmigung bzw. Drehgenehmigung. Hochzeitshootings in den Innenräumen sind leider nicht möglich.

Wir stellen Ihnen auch Bild- und Filmmaterial zur Verfügung, das Sie unter bestimmten Bedingungen kostenlos auf Ihrer eigenen Website verwenden dürfen; hier gelangen Sie zum Download von Bildmaterial bzw. zum Download von Filmmaterial.

 

Bild: Decke im Roten Kabinett des Neuen Schlosses

Sperrige Gegenstände

Die Mitnahme von größeren Taschen (ab 35 x 30 x 12 cm) und sperrigen Gegenständen wie z. B. Regenschirme, Walkingstöcke, Rucksäcke, Kraxen und Ähnliches ist in den Schlössern nicht möglich. Kinderwagen und -kraxen können am Schlosseingang abgestellt werden.

Schirmständer und Schließfächer (Pfand: 1-Euro-Münze) stehen in beschränkter Anzahl im Neuen Schloss zur Verfügung. Sperrige Objekte und der Inhalt der Schließfächer müssen beim Verlassen des Schlosses mitgenommen werden. Für aufbewahrte und abgestellte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

Kostenloser Buggy-Verleih

Für die Dauer der Besichtigung des Neuen Schlosses können in beschränkter Anzahl kostenlos Buggys ausgeliehen werden.

 

Speisen und Getränke

Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, Speisen und Getränke in die musealen Bereiche mitzunehmen. In der Nähe sind mehrere Lokale vorhanden.

 

Hunde

Hunde und andere Tiere dürfen nicht in die Schlösser mitgenommen werden. Das Mitführen von ausgebildeten Assistenzhunden ist erlaubt. Für mitgebrachte Tiere können wir keine Aufsicht anbieten. Bitte nehmen Sie Ihren Hund im Hofgarten unbedingt an die Leine.


 
Eye-Able Assistenzsoftware